
Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Weingut Wittmann ist bemüht, die Webseite www.weingut-wittmann.de barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).
Es ist dem Weingut Wittmann ein Anliegen eine inklusive, digitale Umgebung zu schaffen, die gleiche Chancen für alle bietet und sicherstellt, dass niemand wegen Behinderungen ausgeschlossen wird.
Eine Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP) verlant.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.weingut-wittmann.de sowie alle Unterseiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP
Die Website www.weingut-wittmann.de ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen. (Erfolgskriterium der WCAG 1.4.3. - Kontrast Minimum). Diese Webseite ist daher nicht vollumfänglich barrierefrei.
Folgende Funktionen werden nach aktuellem Stand unterstützt und erfüllen den Anforderungen der BITV-RP
Tastaturbedienbarkeit und Tab-Navigation
Assistive Technologien werden unterstützt (z.B. Screenreader). Eine browserseitige Vorlesefunktion von Texten wird unterstützt. Darüber hinaus ist kein weiteres Vorlese-Tool vorhanden.
Barrierefreies Ausfüllen der Formulare, insbesondere des Bestellformulars
Inhalte und Bilder sind auch ohne Farben nutzbar. Es gibt keine sensorischen Merkmale (z.B. Blinken)
Ausreichende Kontraste werden eingehalten
Inhalte- und Überschriftenstruktur ist eindeutig
Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
Responsive Webdesign: Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an.
Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte
Einfache Sprachgestaltung der redaktionellen Inhalte
Ihre Hinweise und Anregungen
Unser Ziel ist es, die Inhalte so zu gestalten und zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen, kontaktieren Sie uns gerne.
Weingut Wittmann
Mainzer Strasse 19
67593 Westhofen bei Worms
Tel: 0 6244 – 90 50 36
E-Mail: info@weingut-wittmann.de
Schlichtungsstelle
Das Land Rheinland Pfalz hat eine Schlichtungsstelle bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet.
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Rheinland Pfalz, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 06131/16-53 42
E-Mail: durchsetzungsstelle@mastd.rlp.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28. März 2025 basierend auf einer Selbstbewertung erstellt.